Kündigungsschutzklage
Die Kündigungsschutzklage ist die Klage vor dem Arbeitsgericht, mit der ein Arbeitnehmer feststellen lässt, dass eine Kündigung sein Arbeitsverhältnis nicht beendet hat. Nach Paragraf 4 Kündigungsschutzgesetz muss sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, sonst gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam.
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