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Glossar

Betriebsbedingte Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung stützt sich auf dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung im Betrieb entgegenstehen, etwa der Wegfall einer Stelle durch eine unternehmerische Entscheidung. Der Arbeitgeber muss zusätzlich eine Sozialauswahl unter vergleichbaren Arbeitnehmern treffen.

Begriff
Betriebsbedingte Kündigung
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 1 Absatz 2 und 3 Kündigungsschutzgesetz. Weist die Kündigung selbst auf den Verzicht auf eine Klage hin, entsteht bei fristgerechtem Verzicht ein gesetzlicher Abfindungsanspruch nach Paragraf 1a Kündigungsschutzgesetz.

Eine fehlerhafte oder unterbliebene Sozialauswahl ist einer der häufigsten Gründe, aus denen Arbeitsgerichte betriebsbedingte Kündigungen für unwirksam erklären.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 1 Kündigungsschutzgesetz, Sozial ungerechtfertigte Kündigungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.