Glossar
Personenbedingte Kündigung
Eine personenbedingte Kündigung stützt sich auf Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, etwa eine lang andauernde Krankheit oder der Verlust einer für die Tätigkeit notwendigen Erlaubnis. Entscheidend ist, dass eine negative Prognose für die Zukunft besteht, nicht ein einmaliger Vorfall in der Vergangenheit.
- Begriff
- Personenbedingte Kündigung
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 1 Absatz 2 Kündigungsschutzgesetz. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung prüfen Arbeitsgerichte regelmäßig eine negative Gesundheitsprognose, die betriebliche Beeinträchtigung und eine Interessenabwägung im Einzelfall.
Vor einer krankheitsbedingten Kündigung verlangt die Rechtsprechung in aller Regel ein betriebliches Eingliederungsmanagement nach Sozialgesetzbuch Neun. Fehlt es ohne nachvollziehbaren Grund, schwächt das die Position des Arbeitgebers im Prozess erheblich.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 1 Kündigungsschutzgesetz, Sozial ungerechtfertigte Kündigungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.