Arbeitsrecht-Anwälte

Glossar

Kleinbetriebsklausel

Die Kleinbetriebsklausel schließt den allgemeinen Kündigungsschutz für Betriebe mit in der Regel bis zu zehn Arbeitnehmern aus. Teilzeitkräfte zählen dabei anteilig: mit 0,5 bei bis zu 20 Wochenstunden und mit 0,75 bei bis zu 30 Wochenstunden.

Begriff
Kleinbetriebsklausel
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 23 Kündigungsschutzgesetz. Für Arbeitsverhältnisse, die bereits vor dem 1. Januar 2004 bestanden, gilt teilweise noch die alte Schwelle von fünf Arbeitnehmern.

In einem Kleinbetrieb bleibt eine Kündigung nicht schutzlos: Treu und Glauben, ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme und Sonderkündigungsschutz, etwa in der Schwangerschaft oder Elternzeit, gelten unabhängig von der Betriebsgröße weiter.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 23 Kündigungsschutzgesetz, Geltungsbereich, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.