Glossar
Kündigungsschutzklage
Die Kündigungsschutzklage ist die Klage vor dem Arbeitsgericht, mit der ein Arbeitnehmer feststellen lässt, dass eine Kündigung sein Arbeitsverhältnis nicht beendet hat. Nach Paragraf 4 Kündigungsschutzgesetz muss sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, sonst gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam.
- Begriff
- Kündigungsschutzklage
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Die Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung, nicht mit ihrem Datum und nicht mit dem letzten Arbeitstag. Bedarf die Kündigung einer behördlichen Zustimmung, etwa bei Schwerbehinderung, läuft die Frist erst ab der behördlichen Entscheidung.
Wer die Frist versäumt, kann unter engen Voraussetzungen eine nachträgliche Zulassung der Klage beantragen. Ohne rechtzeitige Klage gilt die Kündigung unabhängig von ihren Gründen als wirksam, eine spätere inhaltliche Prüfung findet dann nicht mehr statt.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 4 Kündigungsschutzgesetz, Anrufung des Arbeitsgerichts, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.