So viele Urlaubstage stehen Ihnen mindestens zu
Das Gesetz garantiert Ihnen mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr. Werktage sind dabei alle Tage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, das Gesetz zählt also auch den Samstag mit. Arbeiten Sie an fünf Tagen die Woche, wie die meisten Beschäftigten, ergibt das umgerechnet 20 Arbeitstage Urlaub im Jahr.
Diese Zahl ist ein Mindestwert, keine Obergrenze. Ihr Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag kann mehr Urlaubstage festlegen, und in der Praxis tun das die meisten Arbeitgeber auch. Unterschreiten darf Sie niemand: Eine Klausel mit weniger als 20 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche ist unwirksam, selbst wenn Sie sie unterschrieben haben.
Fangen Sie unterjährig an oder hören Sie vor der Jahresmitte wieder auf, bekommen Sie nicht den vollen Jahresurlaub. Für jeden vollen Monat im Job steht Ihnen ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu, und ein Rest ab einem halben Tag wird auf einen vollen Tag aufgerundet.
Ob Ihnen die 20 oder mehr Tage am Ende auch bleiben, hängt davon ab, was mit ihnen bis zum Jahresende passiert.
Wann nicht genommener Urlaub verfällt
Der Grundsatz ist streng. Sie müssen Ihren Urlaub im selben Kalenderjahr nehmen, in dem er entsteht. Was bis zum 31. Dezember nicht genommen ist, verfällt an diesem Tag, außer ein Ausnahmegrund greift.
Die Ausnahme ist die Übertragung ins neue Jahr. Sie ist nur erlaubt, wenn dringende betriebliche Gründe dagegenstanden, etwa Hochbetrieb im Dezember, oder Gründe in Ihrer Person, etwa eine eigene Krankheit. Übertragener Urlaub muss dann bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden, sonst verfällt auch er zu diesem Termin.
Insgesamt kennt das Urlaubsrecht damit drei Zeitpunkte. Der Regelfall ist der 31. Dezember, nach einer erlaubten Übertragung der 31. März, und bei durchgehender Krankheit erst 15 Monate nach Jahresende.
| Situation | Frist | Warum |
|---|---|---|
| Urlaub aus dem laufenden Jahr, kein besonderer Grund | 31. Dezember | Der Urlaub muss im selben Kalenderjahr genommen werden |
| Urlaub mit dringendem betrieblichen oder persönlichen Grund übertragen | 31. März des Folgejahres | Das Gesetz gibt danach noch drei Monate Zeit |
| Arbeitgeber hat nicht rechtzeitig zur Urlaubnahme aufgefordert und gewarnt | kein Verfall, der Anspruch läuft weiter | Ohne diese Aufforderung darf der Urlaub laut Rechtsprechung nicht verfallen |
| Sie waren seit Jahresbeginn durchgehend krankgeschrieben | spätestens 15 Monate nach Jahresende | Nach dieser Zeit verfällt der Anspruch auch ohne Aufforderung |
Diese Fristen laufen aber erst, wenn Ihr Arbeitgeber Sie vorher aufgefordert und gewarnt hat.
Warum Ihr Arbeitgeber Sie zum Urlaub auffordern muss
Der Verfall zum Jahresende ist keine Automatik. Der Europäische Gerichtshof hat 2018 entschieden, dass ein Beschäftigter seinen Urlaub nicht allein deshalb verliert, weil er ihn nicht beantragt hat. Das Bundesarbeitsgericht hat dieses Urteil 2019 auf deutsches Recht übertragen.
Danach darf sich Ihr Arbeitgeber nur dann auf einen fehlenden Antrag berufen, wenn er Sie vorher konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen. Er muss Ihnen außerdem klar und rechtzeitig gesagt haben, dass der Urlaub sonst verfällt. Diese Aufforderung muss so eindeutig sein, dass Sie danach wissen, wie viele Tage Ihnen noch zustehen und bis wann Sie sie nehmen müssen.
Dahinter steckt ein einfacher Gedanke. Der Gerichtshof sieht Beschäftigte als die schwächere Seite, die ihren Anspruch aus Sorge vor Ärger mit dem Arbeitgeber oft nicht von sich aus einfordert.
Fehlt die Aufforderung ganz, verfällt der Urlaub nicht zum Jahresende. Er bleibt bestehen und häuft sich mit dem Anspruch aus dem nächsten Jahr, bis Ihr Arbeitgeber die Aufforderung nachholt oder Ihr Job endet.
Was bei langer Krankheit für Ihren Urlaub gilt
Waren Sie das ganze Jahr durchgehend krankgeschrieben, half auch eine Aufforderung nichts, denn Sie hätten den Urlaub in dieser Zeit gar nicht nehmen können. Deshalb gilt hier eine eigene Grenze.
Ihr Urlaub verfällt spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, also zum 31. März des zweiten Folgejahres, und zwar unabhängig davon, ob Ihr Arbeitgeber Sie gewarnt hat. Diese Grenze hat der Gerichtshof entwickelt, und das Gericht wendet sie seit 2021 auch dann an, wenn der Arbeitgeber seine Warnpflicht nicht erfüllt hat.
Die Grenze schützt umgekehrt auch den Arbeitgeber, weil sich Urlaubstage sonst über Jahre unbegrenzt ansammeln würden.
Werden Sie während des Laufs dieser Frist wieder gesund, gilt wieder die normale Regel. Ihr Arbeitgeber muss Sie dann so rechtzeitig auffordern und warnen, dass Sie den restlichen Urlaub bis zum Ende der Frist noch nehmen können.
Ist Ihr Resturlaub schon verfallen oder noch zu retten
Hat Ihr Arbeitgeber Sie schriftlich aufgefordert, den Urlaub zu nehmen, und Sie klar gewarnt, dass er sonst verfällt?
Waren Sie seit Beginn des Urlaubsjahres durchgehend krankgeschrieben?
Sind seit dem Ende dieses Urlaubsjahres mehr als 15 Monate vergangen?
Der Urlaub ist verfallen, auch wenn Sie weiterhin krankgeschrieben sind.
Der Urlaub besteht noch. Er wird mit dem Anspruch aus dem laufenden Jahr zusammengezählt.
Ist seit dem Jahresende der 31. März verstrichen, ohne dass ein dringender Grund die Übertragung rechtfertigte?
Der Urlaub ist verfallen.
Der Urlaub steht Ihnen noch zu. Nehmen Sie ihn möglichst bald.
Dann ist Ihr Urlaub nicht verfallen, selbst wenn das Jahr längst vorbei ist. Fordern Sie ihn schriftlich ein, oder lassen Sie ihn sich bei einer Kündigung auszahlen.
Was aus Resturlaub beim Jobwechsel wird
Können Sie Ihren Urlaub wegen der Beendigung des Jobs nicht mehr nehmen, zahlt Ihr Arbeitgeber ihn aus. Das Gesetz nennt diese Auszahlung Urlaubsabgeltung, und sie gilt unabhängig davon, wer gekündigt hat oder ob Sie eine Vereinbarung zur Beendigung des Jobs unterschrieben haben.
Die Höhe berechnet sich nach demselben Maßstab wie Ihr Urlaubsentgelt während des laufenden Jobs. Wie Sie das im Detail ausrechnen, zeigt der Artikel zur Urlaubsabgeltung berechnen.
Schon verfallener Urlaub lebt durch die Kündigung nicht wieder auf. Was vorher weg war, bleibt weg.
Häufige Fragen
Wie viele Urlaubstage stehen mir bei einer Fünf-Tage-Woche gesetzlich zu?
Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen Ihnen mindestens 20 Arbeitstage Urlaub im Jahr zu. Das Gesetz schreibt eigentlich 24 Werktage vor und zählt dabei auch den Samstag mit, was bei fünf Arbeitstagen auf 20 Tage umgerechnet wird. Viele Arbeits- und Tarifverträge geben mehr.
Verfällt mein Resturlaub automatisch am 31. Dezember?
Nein, automatisch verfällt er nicht. Ihr Arbeitgeber muss Sie vorher klar auffordern, den Resturlaub zu nehmen, und Sie rechtzeitig warnen, dass er sonst verfällt. Fehlt diese Aufforderung, bleibt Ihr Anspruch über den Jahreswechsel hinaus bestehen.
Bis wann kann ich übertragenen Urlaub aus dem Vorjahr noch nehmen?
Übertragenen Urlaub aus dem Vorjahr können Sie bis zum 31. März nehmen. Die Übertragung selbst ist nur erlaubt, wenn dringende betriebliche Gründe oder Gründe in Ihrer Person, etwa eigene Krankheit, dagegenstanden, den Urlaub schon im alten Jahr zu nehmen.
Was passiert mit Urlaub, den ich wegen langer Krankheit nicht nehmen konnte?
Urlaub, den Sie wegen langer Krankheit nicht nehmen konnten, verfällt spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, also zum 31. März des zweiten Folgejahres. Das gilt auch dann, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt immer noch krankgeschrieben sind.
Muss mein Arbeitgeber meine Urlaubswünsche bei der Planung berücksichtigen?
Ja, Ihr Arbeitgeber muss Ihre Urlaubswünsche bei der Planung berücksichtigen. Er darf nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen oder ein anderer Beschäftigter aus sozialen Gründen Vorrang hat, etwa wegen schulpflichtiger Kinder.
Verfällt auch vertraglicher Zusatzurlaub nach denselben Regeln wie der gesetzliche Urlaub?
Vertraglicher Zusatzurlaub verfällt nicht zwingend nach denselben Regeln wie der gesetzliche Mindesturlaub. Ihr Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann eigene, auch kürzere Fristen festlegen. Schweigt der Vertrag dazu, gelten für den Zusatzurlaub meist dieselben Regeln wie für den gesetzlichen Teil.
