Wie lange zahlt Ihr Arbeitgeber bei Krankheit
Sechs Wochen lang zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber bei einer Krankschreibung den vollen Lohn weiter. Das Gesetz nennt das Entgeltfortzahlung. Sie bekommen in dieser Zeit genauso viel Geld wie ohne die Krankheit, ohne dass Ihre Krankenkasse etwas dazu beisteuert.
Der Gesetzgeber legt diese Last bewusst allein dem Arbeitgeber auf, weil er von Ihrer Arbeitskraft profitiert. Erst danach zahlt die Krankenkasse weiter, finanziert von der Gemeinschaft aller Versicherten.
Der Anspruch entfällt nur in einem seltenen Fall. Sie müssen Ihre Erkrankung dafür selbst grob fahrlässig verschuldet haben. Für die weit überwiegende Zahl aller Krankheiten und Unfälle spielt das keine Rolle, eine Erkältung oder ein Sturz auf der Treppe zählen nicht dazu.
Die ersten vier Wochen im neuen Job
Der Anspruch auf Lohn im Krankheitsfall entsteht erst, wenn Ihr Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. Diese Wartezeit gilt für jeden neuen Job, unabhängig von einer vereinbarten Probezeit. Werden Sie in den ersten vier Wochen krank, zahlt Ihr Arbeitgeber noch nicht.
Sind Sie schon länger als vier Wochen ununterbrochen bei diesem Arbeitgeber beschäftigt?
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen sechs Wochen lang den vollen Lohn weiter.
Ihr Arbeitgeber zahlt noch nicht. Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach Krankengeld, das kann schon ab dem ersten Krankheitstag greifen.
Diese Lücke schließt in der Regel die Krankenkasse. Weil noch kein sechswöchiger Anspruch auf Lohn besteht, zahlt sie Ihnen von Anfang an Krankengeld, eine Ersatzleistung für den ausbleibenden Lohn, wenn Sie gesetzlich versichert sind.
Wie viel Lohn Sie sechs Wochen lang bekommen
Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne die Krankheit verdient hätten, bei Ihrer normalen Arbeitszeit. Regelmäßige Zulagen und Schichtzuschläge zählen mit dazu. Nur zusätzlich gezahltes Geld für Überstunden, die Sie ohne die Krankheit geleistet hätten, bleibt außen vor.
Bei Kurzarbeit im Betrieb gilt die verkürzte Arbeitszeit als Maßstab, nicht Ihre volle vertragliche Stundenzahl. Ein Tarifvertrag kann diese Berechnung abweichend regeln, das prüfen Sie am besten in Ihrem Vertrag.
Was Sie Ihrem Arbeitgeber sofort melden müssen
Sobald Sie merken, dass Sie nicht arbeiten können, sagen Sie das Ihrem Arbeitgeber unverzüglich. Nennen Sie dabei auch, wie lange die Krankheit voraussichtlich dauert. Wie Sie das tun, telefonisch, per E-Mail oder über eine App, legt meist der Betrieb selbst fest.
Dauert die Krankheit länger als drei Tage, muss das ein Arzt bestätigen. Seit dem 1. Januar 2023 übermittelt die Arztpraxis diese Bestätigung elektronisch an Ihre Krankenkasse. Ihr Arbeitgeber ruft die Daten dort selbst ab, Sie müssen in der Regel keinen Zettel mehr abgeben.
Nur privat Versicherte und seltene Ausnahmen, etwa ein technischer Ausfall, brauchen noch eine Bescheinigung auf Papier. Ihre Pflicht, sich sofort zu melden, bleibt davon unberührt, das ersetzt kein elektronisches Verfahren.
Arbeitgeber noch am selben Tag informieren
Sagen Sie sofort Bescheid, auch wenn Sie die genaue Diagnose noch nicht kennen. Eine grobe Einschätzung der Dauer reicht am Anfang aus.
Nach drei Tagen zum Arzt
Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, muss ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellen und die Krankenkasse elektronisch benachrichtigen.
Im Ausland zusätzlich melden
Werden Sie im Ausland krank, teilen Sie Krankheit, voraussichtliche Dauer und Aufenthaltsadresse auf dem schnellsten möglichen Weg mit. Die Kosten dafür trägt Ihr Arbeitgeber.
Was bei einer erneuten Erkrankung gilt
Werden Sie wegen einer anderen, neuen Krankheit arbeitsunfähig, beginnt der Anspruch auf sechs Wochen Lohn erneut, ganz ohne Wartezeit. Jede Krankheit zählt für sich. Eine Erkältung im März und ein Bandscheibenvorfall im Mai stehen unabhängig nebeneinander.
Anders ist es bei derselben Krankheit. Waren Sie deswegen mindestens 6 Monate nicht mehr krankgeschrieben, bekommen Sie wieder volle sechs Wochen Lohn; 2 Monate Abstand reichen dafür noch nicht. Das Gleiche gilt, wenn seit dem ersten Tag dieser Krankheit 12 Monate vergangen sind, selbst wenn die 6 Monate ohne Krankschreibung noch nicht erreicht sind.
| Erste Krankschreibung | Neue Krankschreibung, gleiche Krankheit | Ergebnis für Ihren Lohn |
|---|---|---|
| Beginn 1. Februar 2026 | Beginn 1. April 2026, 2 Monate später | Kein neuer Anspruch, beide Zeiten zählen als eine sechswöchige Zeit |
| Beginn 1. Februar 2026 | Beginn 15. September 2026, gut 7 Monate später | Neuer Anspruch auf sechs Wochen, weil sechs Monate ohne diese Krankheit vergangen sind |
| Beginn 1. Februar 2026 | Beginn 1. Februar 2027, genau 12 Monate später | Neuer Anspruch auf sechs Wochen allein wegen der Zwölf-Monats-Frist |
Wann und wie viel die Krankenkasse zahlt
Sind die sechs Wochen beim Arbeitgeber vorbei und Sie noch immer krank, zahlt ab dann meist die Krankenkasse weiter. Dafür brauchen Sie in der Regel keinen eigenen Antrag, die Meldedaten laufen elektronisch zwischen Arztpraxis, Arbeitgeber und Krankenkasse zusammen.
Krankengeld beträgt siebzig Prozent Ihres Bruttolohns, gedeckelt auf neunzig Prozent Ihres Nettolohns. Das ist spürbar weniger als Ihr bisheriges Gehalt, planen Sie das für Ihre Ausgaben mit ein. Finanziert wird die Zahlung aus den Beiträgen aller gesetzlich Versicherten, deshalb liegt sie unter Ihrem vollen Verdienst.
Wegen derselben Krankheit bekommen Sie Krankengeld für höchstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von drei Jahren, die sechs Wochen beim Arbeitgeber werden dabei mitgezählt. Erst nach Ablauf dieser drei Jahre und mindestens sechs krankheitsfreien Monaten beginnt eine neue Frist.
Zahlt Ihr Arbeitgeber nicht oder zu wenig, sollten Sie das zügig einfordern. Warum Sie mit einer Forderung nicht zu lange warten sollten lesen Sie in einem eigenen Ratgeber. Bei Unklarheiten lassen Sie sich von einer Anwältin oder einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.
Häufige Fragen
Bekomme ich in der Probezeit Lohn, wenn ich krank werde?
Ja, sobald Sie länger als vier Wochen ununterbrochen beschäftigt sind, zahlt Ihr Arbeitgeber auch während der Probezeit sechs Wochen lang weiter. Die Wartezeit für den Lohn im Krankheitsfall und die Probezeit für die Kündigung sind zwei unterschiedliche Fristen, auch wenn beide oft gleichzeitig laufen.
Was passiert, wenn ich innerhalb weniger Wochen wegen derselben Erkältung zweimal krankgeschrieben werde?
Beide Krankschreibungen zählen dann als eine einzige sechswöchige Zeit, weil zwischen ihnen keine sechs Monate ohne diese Krankheit liegen. Sie bekommen also keine neuen sechs Wochen Lohn, sondern nur die restliche Zeit aus der ersten Krankschreibung.
Muss ich meinem Arbeitgeber noch eine Krankschreibung auf Papier bringen?
Nein, seit 2023 übermittelt Ihre Arztpraxis die Arbeitsunfähigkeit elektronisch an Ihre Krankenkasse, und Ihr Arbeitgeber ruft die Daten dort selbst ab. Melden müssen Sie sich trotzdem sofort aus eigenem Antrieb, das elektronische Verfahren ersetzt diese Mitteilung nicht.
Wie lange kann ich insgesamt Krankengeld für dieselbe Krankheit bekommen?
Höchstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von drei Jahren, die sechs Wochen Lohn vom Arbeitgeber werden dabei mitgezählt. Erst nach Ablauf dieser drei Jahre und mindestens sechs krankheitsfreien Monaten beginnt für dieselbe Krankheit eine neue Frist.
Bekomme ich weniger Geld, sobald die Krankenkasse zahlt?
Ja, Krankengeld beträgt siebzig Prozent Ihres Bruttolohns, gedeckelt auf neunzig Prozent Ihres Nettolohns. Das liegt spürbar unter Ihrem bisherigen Gehalt, viele merken das zuerst am Kontostand.
Löst eine zweite, andere Krankheit während meiner Krankschreibung einen neuen Anspruch aus?
Ja, eine zweite, andere Krankheit löst einen komplett neuen Anspruch auf sechs Wochen Lohn aus, unabhängig von der ersten Krankheit. Nur bei derselben Krankheit gilt die Sechs- oder Zwölf-Monats-Regel.
