Was Sie zuerst tun, wenn der Lohn ausbleibt
Klären Sie zuerst den einfachen Fall. Eine falsche Kontonummer, ein Tippfehler in der Personalabteilung oder eine interne Buchungspanne sind die häufigste Ursache für einen fehlenden Zahlungseingang. Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail an die Personalabteilung klärt das meist innerhalb eines Tages.
Bleibt die Antwort aus oder stellt sich heraus, dass der Arbeitgeber tatsächlich nicht zahlen will oder kann, brauchen Sie einen klaren Plan. Die folgenden Schritte bauen aufeinander auf.
Nachfragen
Fragen Sie formlos bei der Personalabteilung oder Ihrer Führungskraft nach, am besten mit Datum und offenem Betrag.
Schriftlich mahnen
Bleibt die Antwort aus, fordern Sie den Lohn schriftlich mit einer kurzen Frist, üblich sind sieben Tage, und nennen Sie den genauen Bruttobetrag.
Weitere Schritte ankündigen
Schreiben Sie schon in dieser Mahnung, dass Sie die Arbeit zurückhalten oder kündigen, wenn die Frist ohne Zahlung verstreicht.
Arbeit zurückbehalten oder kündigen
Reicht der Rückstand aus und haben Sie ihn angekündigt, dürfen Sie zu Hause bleiben oder den Vertrag fristlos beenden.
Vor Gericht klagen
Zahlt Ihr Arbeitgeber weiterhin nicht, reichen Sie eine Klage auf Zahlung beim zuständigen Arbeitsgericht ein.
Insolvenzgeld beantragen
Ist Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig, beantragen Sie bei der Arbeitsagentur Insolvenzgeld für die letzten drei Monate.
Ab wann Ihr Arbeitgeber in Verzug ist
Ihr Lohn wird fällig, sobald Sie die vereinbarte Arbeit geleistet haben, bei einem Monatsgehalt also mit Ablauf des jeweiligen Monats. Steht im Vertrag ein festes Datum für die Zahlung, etwa der letzte Bankarbeitstag, kommt Ihr Arbeitgeber ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er an diesem Tag nicht zahlt. Fehlt ein solches Datum, müssen Sie ihn erst schriftlich mahnen. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und einer Abrechnung ist er ohnehin in Verzug, auch ohne eigene Mahnung.
Der Verzug kostet Ihren Arbeitgeber bares Geld, und das automatisch.
Diese Zinsen müssen Sie nicht extra beantragen, sie laufen im Hintergrund mit und wachsen, solange Ihr Arbeitgeber nicht zahlt. Sie stehen Ihnen zusätzlich zum eigentlichen Lohn zu, ganz ohne eigenes Zutun.
Dürfen Sie zu Hause bleiben, bis gezahlt wird
Das Gesetz gibt Ihnen ein Zurückbehaltungsrecht: Wer selbst eine fällige Forderung gegen seinen Vertragspartner hat, darf die eigene Leistung verweigern, bis dieser zahlt. Für Ihren Job heißt das: Bei einem echten Lohnrückstand dürfen Sie zu Hause bleiben, ohne dass Ihnen das als Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann.
Die Hürde liegt aber hoch. Ein einzelner verspäteter Tag reicht nicht, und auch ein kleiner Fehlbetrag rechtfertigt es nicht, dass Sie komplett zu Hause bleiben. Nach Einschätzung von Verbraucherschützern braucht es dafür in der Regel einen Rückstand von etwa zwei Monatsgehältern.
Liegt der Rückstand bei etwa zwei Monatsgehältern oder mehr, und haben Sie ihn Ihrem Arbeitgeber schriftlich und mit genauer Summe angekündigt?
Sie dürfen die Arbeit zurückhalten, bis der Lohn bei Ihnen eingeht.
Warten Sie noch. Fordern Sie zuerst schriftlich mit Frist, sonst wirkt Ihr Fernbleiben gegen Sie selbst.
Sie müssen dabei nicht befürchten, dass Sie allein durch das Einfordern Ihres Lohns benachteiligt werden. Das Gesetz verbietet ausdrücklich, dass Ihr Arbeitgeber Sie deshalb schlechter behandelt, etwa mit einer Kündigung, weil Sie in zulässiger Weise Ihre Rechte nutzen.
Warum eine Frist im Vertrag die Forderung löscht
Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten eine Ausschlussfrist. Das ist eine kurze, oft übersehene Regel: Sie müssen Ihre Forderung innerhalb weniger Wochen oder Monate schriftlich verlangen, sonst ist sie weg, unabhängig davon, ob sie berechtigt war.
Das Gericht hat dafür eine Untergrenze gesetzt. Eine Frist von weniger als drei Monaten benachteiligt Sie unangemessen und ist deshalb insgesamt unwirksam, dann gilt allein die gesetzliche Regel weiter. Prüfen Sie deshalb als Erstes Ihren Vertrag oder den für Sie geltenden Tarifvertrag, bevor Sie zu lange abwarten. Wie diese Fristen genau funktionieren und wo Sie sie in Ihrem Vertrag finden, erklärt der Artikel zu Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag.
Wie lange Sie insgesamt Zeit haben
Ohne eine solche Frist im Vertrag verjährt Ihr Anspruch nach der gesetzlichen Regel erst nach drei Jahren, gerechnet zum Ende des Jahres, in dem Sie von der Nichtzahlung erfahren haben. Das klingt nach viel Zeit, ist es aber selten: Je länger Sie warten, desto schwerer wird der Nachweis, welche Stunden und welcher Betrag offen waren.
Am Ende zählen für Sie vier verschiedene Fristen. Die kürzeste Frist im Vertrag darf laut Gericht nicht unter 3 Monaten liegen. Ohne eine solche Regel bleiben Ihnen die gesetzlichen 3 Jahre, für Insolvenzgeld müssen Sie sich sogar innerhalb von nur 2 Monaten melden, und für eine erste Mahnung sind 7 Tage üblich.
| Frist | Dauer | Worum es geht |
|---|---|---|
| Mindestlänge einer Frist im Vertrag | 3 Monate | Kürzere Fristen in Formularverträgen sind unwirksam |
| Regelfrist ohne besondere Vertragsklausel | 3 Jahre | Gesetzliche Frist, endet zum Jahresende |
| Antrag auf Insolvenzgeld | 2 Monate | Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens |
| Übliche Zahlungsfrist in einer ersten Mahnung | 7 Tage | Praxisempfehlung, keine gesetzliche Pflicht |
Handeln Sie deshalb zügig, sobald der Lohn das erste Mal ausbleibt, statt auf den nächsten Zahltag zu hoffen.
So klagen Sie den Lohn beim Arbeitsgericht ein
Zahlt Ihr Arbeitgeber trotz Mahnung nicht, reichen Sie eine Klage auf Zahlung beim Arbeitsgericht ein, das für Ihren Betriebssitz zuständig ist. Anders als bei einer Kündigung gibt es dafür keine Drei-Wochen-Frist, es gelten die oben genannten längeren Fristen aus Vertrag und Gesetz.
In der ersten Instanz zahlt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, und Sie können die Klage auch ohne Anwalt einreichen. Wer sich das finanziell nicht leisten kann, kann beim Gericht eine Übernahme der Kosten beantragen, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Für eine Forderung, die Ihr Arbeitgeber vermutlich nicht bestreitet, reicht oft ein gerichtliches Mahnverfahren. Es ist günstiger und schneller als eine vollständige Klage. Widerspricht Ihr Arbeitgeber dem Mahnbescheid, wird daraus automatisch ein normales Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht.
- Ihr Arbeitsvertrag oder die letzte Vertragsänderung
- Die Gehaltsabrechnungen der offenen Monate
- Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung mit Frist
- Ein Kontoauszug, der die fehlende Gutschrift zeigt
- Arbeitszeitnachweise, falls auch Überstunden offen sind
Mehr zu den Kosten und dazu, wann sich ein Anwalt für Sie lohnt, lesen Sie im Artikel zur Klage ohne Anwalt vor dem Arbeitsgericht.
Wenn Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig ist
Steckt Ihr Arbeitgeber in einer Insolvenz, springt die Arbeitsagentur mit Insolvenzgeld ein. Sie ersetzt Ihnen den Lohn der letzten drei Monate vor der Eröffnung des Verfahrens, einmalig und in voller Höhe.
Den Antrag stellen Sie bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur, und zwar innerhalb von zwei Monaten, nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Versäumen Sie diese Frist, verlieren Sie den Anspruch in aller Regel vollständig, selbst wenn der Lohn tatsächlich offen war. Fragen Sie beim Insolvenzverwalter nach einer Bescheinigung über die offenen Beträge, denn diese legt die Arbeitsagentur dem Antrag zugrunde.
Insolvenzgeld ist zudem steuerfrei. Sie müssen es in Ihrer Steuererklärung also nicht als Einkommen angeben.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber den Lohn einfach nicht zahlt?
Zunächst bleibt Ihr Anspruch bestehen und wächst um Zinsen. Fordern Sie schriftlich mit einer kurzen Frist, und prüfen Sie parallel, ob eine kurze Frist aus Ihrem Vertrag droht. Bleibt die Zahlung dauerhaft aus, können Sie zu Hause bleiben, kündigen oder vor dem Arbeitsgericht klagen.
Darf ich einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen, wenn der Lohn fehlt?
Nur unter engen Voraussetzungen. Sie brauchen einen spürbaren Rückstand, üblicherweise ab etwa zwei Monatsgehältern, und Sie müssen Ihrem Arbeitgeber vorher schriftlich und mit genauer Summe angekündigt haben, dass Sie zu Hause bleiben. Ohne diese Ankündigung wirkt Ihr Fernbleiben selbst wie eine Pflichtverletzung.
Wie lange kann ich ausstehenden Lohn noch einfordern?
In der Regel drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Lohn fällig wurde. Steht in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag eine kürzere Frist, oft drei bis sechs Monate, geht diese vor und lässt Ihren Anspruch deutlich früher enden.
Bekomme ich Zinsen auf den verspäteten Lohn?
Ja, sobald Ihr Arbeitgeber in Verzug ist. Der gesetzliche Zinssatz liegt bei fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, zusammen aktuell 6,52 Prozent im Jahr, und läuft automatisch mit, ohne dass Sie ihn extra einfordern müssen.
Was gilt, wenn mein Arbeitgeber insolvent ist und deshalb nicht zahlt?
Dann beantragen Sie Insolvenzgeld bei der Arbeitsagentur. Es ersetzt den Lohn der letzten drei Monate vor der Verfahrenseröffnung. Die Antragsfrist beträgt zwei Monate ab der Eröffnung, danach verlieren Sie den Anspruch meist endgültig.
Brauche ich einen Anwalt, um meinen Lohn einzuklagen?
Nein, in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht können Sie die Klage auch selbst einreichen. Weil Fristen aus Ihrem Vertrag den Anspruch aber schnell kappen können, lohnt sich zumindest eine kurze Beratung, bevor Sie zu lange warten.
