Wann genau ist die Kündigung bei Ihnen angekommen
Für jede Frist zählt der Tag, an dem die Kündigung bei Ihnen ankommt, nicht das Datum auf dem Brief. Angekommen ist sie, sobald sie in Ihrem Briefkasten liegt oder Sie sie persönlich in der Hand halten, so dass Sie sie normalerweise noch am selben Tag lesen könnten. Ein Urlaub oder ein Krankenhausaufenthalt verschiebt diesen Tag nicht.
Schreiben Sie das Datum sofort auf den Umschlag und heben Sie ihn auf. War jemand dabei, als die Kündigung übergeben wurde, notieren Sie auch den Namen. Im Streitfall muss der Arbeitgeber beweisen, wann die Kündigung bei Ihnen ankam, und ohne Beleg rechnet das Gericht mit dem für Sie ungünstigeren Datum.
Ist die Kündigung überhaupt wirksam zugestellt
Eine Kündigung braucht immer die Schriftform mit einer echten Unterschrift. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Chatnachricht ist deshalb ungültig, ebenso eine, die Ihnen nur mündlich mitgeteilt wird. Prüfen Sie außerdem, ob eine Person unterschrieben hat, die dazu berechtigt ist, meist die Geschäftsführung oder eine Person mit einer entsprechenden Vollmacht.
Fehlt die Schriftform oder die Berechtigung, ist die Kündigung unwirksam. Verlassen Sie sich darauf aber nicht allein: Auch eine ungültige Kündigung sollten Sie innerhalb von drei Wochen vor Gericht angreifen, denn sonst kann sie trotzdem wirksam werden. Was für die drei Wochen im Einzelnen gilt und wie Sie die Klage einreichen, lesen Sie unter Gegen eine Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit zu klagen.
Welche Fristen jetzt gleichzeitig laufen
Nach einer Kündigung laufen mehrere Fristen gleichzeitig, und sie hängen nicht voneinander ab: Die eine läuft vor Gericht, die andere bei der Arbeitsagentur. Am engsten sind die drei Tage bei der Arbeitsagentur, wenn das Jobende kurzfristig feststeht, am meisten Zeit lässt die Klage mit drei Wochen. Wer die Meldung bei der Arbeitsagentur versäumt, verliert eine Woche Arbeitslosengeld.
| Frist | Länge | Wofür |
|---|---|---|
| Klage gegen die Kündigung einreichen | 3 Wochen ab Zugang | Damit ein Gericht die Kündigung prüft |
| Bei der Arbeitsagentur melden, wenn das Jobende feststeht | 3 Monate vorher | Damit Sie pünktlich Arbeitslosengeld bekommen |
| Bei der Arbeitsagentur melden, wenn Sie das Jobende erst kurzfristig erfahren | 3 Tage nach Kenntnis | Dieselbe Meldepflicht, nur mit kürzerer Zeit |
Melden Sie sich zu spät, verhängt die Arbeitsagentur eine Wartezeit von einer Woche, in der kein Arbeitslosengeld fließt. Diese Meldepflicht gilt unabhängig davon, ob Sie gegen die Kündigung klagen: Klage und Meldung laufen nebeneinander her, keine der beiden Fristen wartet auf die andere.
Gehören Sie zu einer besonders geschützten Gruppe
Manche Beschäftigte sind zusätzlich geschützt, und dann gelten oft andere Regeln für die Fristen und den Grund der Kündigung. Prüfen Sie, ob einer dieser Punkte auf Sie zutrifft.
- Schwangerschaft: Eine Kündigung während der Schwangerschaft ist grundsätzlich verboten, außer eine Behörde hat vorher ausdrücklich zugestimmt.
- Elternzeit: Der Schutz beginnt schon acht Wochen vor dem Start der Elternzeit und dauert bis zu ihrem Ende, auch das nur mit Zustimmung einer Behörde.
- Schwerbehinderung: Hier muss das Integrationsamt der Kündigung vorher zustimmen. Fehlt diese Zustimmung, ist die Kündigung unwirksam.
- Mitglied im Betriebsrat: Für Betriebsratsmitglieder gilt ein eigener, deutlich strengerer Kündigungsschutz.
Trifft einer dieser Punkte auf Sie zu, beginnt die Frist für Ihre Klage in manchen Fällen erst später, nämlich sobald die Behörde ihre Entscheidung bekannt gibt. Klagen Sie im Zweifel trotzdem innerhalb der gewöhnlichen drei Wochen, denn im Streitfall entscheidet am Ende das Gericht, welche Frist wirklich gilt.
Welche Ansprüche Ihnen jetzt schon zustehen
Auch wenn der Streit um die Kündigung noch offen ist, stehen Ihnen bestimmte Dinge unabhängig davon zu.
- Ihr Lohn bis zum letzten Arbeitstag, vollständig und pünktlich.
- Nicht genommener Urlaub wird ausgezahlt, wenn Sie ihn bis zum Jobende nicht mehr nehmen können.
- Ein Zeugnis, das Art und Dauer Ihrer Tätigkeit nennt, auf Wunsch zusätzlich mit einer Bewertung von Leistung und Verhalten.
- Ihre Arbeitspapiere, etwa die Lohnsteuerbescheinigung und eine Meldung an die Sozialversicherung.
Manche Arbeitgeber stellen Sie bis zum Ende der Frist vom Dienst frei, das heißt: Sie müssen nicht mehr zur Arbeit erscheinen, bekommen Ihr Gehalt aber trotzdem weiter. Ob das passiert, steht meist in der Kündigung selbst oder in einem gesonderten Schreiben.
Was Sie in den ersten Tagen besser nicht unterschreiben
Unterschreiben Sie in den ersten Tagen nichts, das Sie nicht vollständig verstanden haben, auch wenn der Arbeitgeber auf Eile drängt. Besonders zwei Dokumente verdienen einen zweiten Blick, am besten von einer Fachperson.
- Eine Bestätigung, dass Sie alle Ansprüche aus dem Job erhalten haben: Damit geben Sie möglicherweise Ansprüche auf, ohne es zu merken.
- Ein Angebot, den Job einvernehmlich statt durch Kündigung zu beenden: Das kann sinnvoll sein, kostet Sie aber oft Wochen beim Arbeitslosengeld, wenn es unüberlegt unterschrieben wird.
Prüfen Sie stattdessen erst, welchen Weg Sie tatsächlich gehen wollen. Ein vorschnell unterschriebenes Papier lässt sich später nur noch selten rückgängig machen.
Wer Ihnen jetzt helfen kann
Sie müssen diese Prüfung nicht allein machen. Mehrere Stellen unterstützen Sie kostenlos oder zu einem festen Preis.
- Eine Versicherung für Rechtsstreit im Job übernimmt oft die Kosten für einen Anwalt. Sie braucht dafür aber meist eine vorherige Zusage und hat häufig eine Wartezeit von einigen Monaten nach Vertragsabschluss.
- Eine Gewerkschaft berät Mitglieder in vielen Fällen kostenlos und vertritt sie auch vor Gericht.
- Ein erstes Gespräch bei einem Anwalt kostet für Sie als Privatperson höchstens 190 Euro, wenn nichts anderes vereinbart wird.
- Ist Ihr Einkommen niedrig, übernimmt der Staat auf Antrag ganz oder teilweise die Kosten des Verfahrens.
Was ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kostet und wie ein erstes Gespräch abläuft, lesen Sie im verlinkten Artikel.
Häufige Fragen
Muss ich sofort nach der Kündigung einen Anwalt einschalten?
Nötig ist das nicht sofort, aber warten sollten Sie nicht lange. Weil die Klage gegen die Kündigung nur drei Wochen Zeit lässt, lohnt sich ein erstes Gespräch früh, besonders wenn eine Abfindung im Raum steht oder die Fristen knapp werden.
Was passiert, wenn ich die Kündigung einfach hinnehme?
Klagen Sie nicht innerhalb von drei Wochen, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam, auch wenn sie fehlerhaft war. Ansprüche, die unabhängig davon bestehen, etwa auf Resturlaub oder das Zeugnis, bleiben trotzdem bestehen.
Muss ich mich auch arbeitsuchend melden, wenn ich gegen die Kündigung klage?
Ja, die Meldung bei der Arbeitsagentur ist von der Klage unabhängig. Sie müssen sich fristgerecht melden, egal wie die Klage später ausgeht, sonst droht eine Wartezeit von einer Woche beim Arbeitslosengeld.
Darf ich nach der Kündigung sofort zu Hause bleiben?
Nein, solange der Arbeitgeber Sie nicht ausdrücklich vom Dienst freistellt, müssen Sie weiter zur Arbeit erscheinen. Bleiben Sie unangekündigt fern, kann der Arbeitgeber das als zusätzlichen Grund für eine weitere Kündigung nutzen.
Bekomme ich mein Gehalt weiter, wenn ich gegen die Kündigung klage?
Während des Verfahrens meist nicht automatisch, außer Sie werden freigestellt oder gewinnen den Streit. Gewinnen Sie am Ende, muss der Arbeitgeber Ihnen den Lohn für die Zeit dazwischen nachzahlen, weil Ihr Job rückwirkend als nicht beendet gilt.
