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Was Ihre Note im Arbeitszeugnis bedeutet

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Zur vollen Zufriedenheit steht für die Note befriedigend, nicht für gut. Ihr Zeugnis drückt die Note in Wörtern statt in Ziffern aus. Stets, vollste und im Großen und Ganzen setzen die Stufen. Nur die Note befriedigend hat das Bundesarbeitsgericht festgelegt, der Rest ist Gewohnheit. Wollen Sie eine bessere Note durchsetzen, müssen Sie das mit Tatsachen belegen.

Frist für Ihren Zeugnisanspruch
3 Jahre
§ 195 und § 199 BGB, regelmäßige Verjährungsfrist und ihr Beginn, Stand 20. September 2026
Gute oder sehr gute Zeugnisnoten
86,6 Prozent
BAG, Urteil vom 18. November 2014, 9 AZR 584/13, Stand 18. November 2014
Umfang dieser ausgewerteten Zeugnisstudie
802 Zeugnisse
BAG, Urteil vom 18. November 2014, 9 AZR 584/13, Stand 18. November 2014
Was Ihre Note im Arbeitszeugnis bedeutet
Eine Lupe liegt auf einem kunstvoll gestalteten Dokument. Bild: KI generiert.

Welches Zeugnis Ihnen zusteht

Jeder Job endet einmal, durch eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag oder weil die Zeit abgelaufen ist. Sobald er endet, haben Sie Anspruch auf ein Zeugnis. Das gilt für jeden, auch nach einer fristlosen Kündigung und auch in einem kleinen Betrieb. Wer gekündigt hat und warum, spielt für diesen Anspruch keine Rolle.

Das einfache Zeugnis nennt nur, welche Stelle Sie hatten und wie lange. Das qualifizierte Zeugnis kommt dazu und beurteilt auch Ihre Leistung und Ihr Verhalten. Dieses bessere Zeugnis bekommen Sie aber nicht automatisch: Verlangen Sie es ausdrücklich und am besten schriftlich, sonst kann es sein, dass Sie nur die knappe Variante erhalten.

Ein Zeugnis auf Papier mit Unterschrift ist der Normalfall. Eine elektronische Fassung dürfen Sie zwar zulassen, anbieten muss der Arbeitgeber sie aber nicht, und ohne Ihre Zustimmung darf er sie Ihnen nicht stattdessen schicken.

Am Ende eines Jobs kommen bis zu vier Dokumente zusammen. Sie unterscheiden sich darin, wer sie ausstellt und wofür Sie sie brauchen.
DokumentWas drinstehtWofür Sie es brauchen
Einfaches ZeugnisIhre Stelle und die Dauer der BeschäftigungLückenloser Nachweis im Lebenslauf
Qualifiziertes ZeugnisZusätzlich Ihre Leistung und Ihr VerhaltenBewerbungen
ArbeitsbescheinigungAlle Angaben, die die Arbeitsagentur für Ihr Arbeitslosengeld brauchtAntrag auf Arbeitslosengeld
ZwischenzeugnisWie das qualifizierte Zeugnis, aber mitten im laufenden JobBewerbung während der Anstellung, neuer Vorgesetzter

Ihr Anspruch auf das Zeugnis bleibt lange bestehen: Sie können es drei Jahre lang verlangen, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Ihr Job endete. Wer im März 2026 ausscheidet, kann das Zeugnis also grundsätzlich bis Ende 2029 einfordern. Ein Blick in Ihren Arbeitsvertrag lohnt sich trotzdem. Manche Verträge und Tarifverträge setzen kürzere Fristen, und wer sehr lange wartet, riskiert außerdem, dass sich im Betrieb niemand mehr an Ihre Arbeit erinnert.

Welche Wörter für welche Note stehen

Zeugnisse loben grundsätzlich freundlich, sogar dann, wenn die Leistung nur durchschnittlich war. Aus dieser Höflichkeit ist eine eigene Sprache entstanden. Die Note steckt nicht in einer Ziffer, sondern in Wörtern wie stets, vollste, volle oder im Großen und Ganzen. Diese Zuordnung hat kein Gesetzgeber festgelegt. Nur eine einzige Stufe ist durch ein Urteil abgesichert. Das Bundesarbeitsgericht behandelt die Formel zur vollen Zufriedenheit als Note befriedigend, also als mittlere Leistung. Wollen Sie eine bessere Schlussnote, verlangt das Gericht von Ihnen den Beweis dafür.

In der Praxis hat sich diese Zuordnung eingebürgert. Nur die Zeile befriedigend ist durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts abgesichert, die übrigen fünf Stufen sind reine Gewohnheit ohne eigene rechtliche Grundlage.
Formulierung zur LeistungEntspricht der NoteRechtlich abgesichert
stets zu unserer vollsten Zufriedenheitsehr gutNein, nur Gewohnheit
stets zu unserer vollen ZufriedenheitgutNein, nur Gewohnheit
zu unserer vollen ZufriedenheitbefriedigendJa, durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts
zu unserer ZufriedenheitausreichendNein, nur Gewohnheit
im Großen und Ganzen zu unserer ZufriedenheitmangelhaftNein, nur Gewohnheit
hat sich bemühtungenügendNein, nur Gewohnheit

Neben der Leistung beurteilt das Zeugnis auch Ihr Verhalten, und dort zählt, wer namentlich genannt wird. Werden Sie im Verhältnis zu Vorgesetzten, Kollegen und Kunden beurteilt, ist das eine vollständige Aussage. Fehlt eine dieser drei Gruppen, ist das selbst schon eine Aussage, und zwar eine negative. Dasselbe gilt, wenn eine Aufgabe, die Ihren Alltag geprägt hat, im Zeugnis auffällig knapp wegkommt.

Eine dritte Stelle nennt, wie und warum der Job endete. Auf eigenen Wunsch, im gegenseitigen Einvernehmen oder aus betrieblichen Gründen: Jede dieser Formeln sendet eine andere Botschaft. Verpflichtend ist keine davon, aber wenn eine im Zeugnis steht, muss sie zum echten Ablauf passen. Ein Zeugnis, das nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber ein Ausscheiden auf eigenen Wunsch behauptet, ist schlicht falsch.

  1. Prüfen Sie zuerst die Kopfdaten: vollständiger Name, Geburtsdatum, Eintritts- und Austrittsdatum, Firmenbriefpapier, Unterschrift einer Person, die dazu berechtigt ist.
  2. Lesen Sie den Tätigkeitskatalog und gehen Sie im Kopf durch, was Ihre Stelle geprägt hat. Fehlt eine prägende Aufgabe, notieren Sie sich das.
  3. Suchen Sie den Satz zur Leistung und ordnen Sie die Formulierung der Tabelle oben zu. Achten Sie auf stets und vollste, denn an diesen beiden Wörtern hängt die Stufe.
  4. Lesen Sie den Satz zum Verhalten und zählen Sie die genannten Personengruppen: Vorgesetzte, Kollegen, Kunden. Eine fehlende Gruppe ist eine Aussage.
  5. Prüfen Sie die Formel zum Ende des Jobs gegen den echten Ablauf. Ein Ausscheiden auf eigenen Wunsch nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist falsch.
  6. Vergleichen Sie das Ergebnis mit früheren Zwischenzeugnissen und Beurteilungen. Eine Verschlechterung ohne veränderte Tatsachen ist Ihr stärkstes Argument.
  7. Notieren Sie zu jeder beanstandeten Stelle die Tatsache, die für Ihre Fassung spricht, und formulieren Sie daraus Ihr Berichtigungsverlangen.

Wer die bessere Note beweisen muss

Beim Streit um die Note zählt vor allem eine Linie: die Note befriedigend. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Steht in Ihrem Zeugnis, Sie hätten Ihre Arbeit zur vollen Zufriedenheit erledigt, müssen Sie vor Gericht die Tatsachen liefern, die eine bessere Note rechtfertigen. Umgekehrt gilt dasselbe für den Arbeitgeber: Will er unter dieser Stufe bleiben, muss er das begründen.

Das Gericht hat in derselben Entscheidung auch klargestellt, was nicht als Beweis reicht. In der zugrunde liegenden Untersuchung fielen 86,6 Prozent von 802 ausgewerteten Zeugnissen gut oder sehr gut aus. So eine Studie beschreibt nur, was üblich ist, nicht was Ihnen zusteht, und verschiebt die Beweislast deshalb nicht. Wollen Sie eine bessere Note, brauchen Sie eigene Belege: übernommene Projekte, erreichte Ziele, Aussagen aus Mitarbeitergesprächen, frühere Zwischenzeugnisse, Prämien.

Wer trägt in Ihrem Zeugnisstreit die Beweislast?

Bescheinigt Ihr Zeugnis mindestens eine Leistung zur vollen Zufriedenheit?

Ja

Wollen Sie eine bessere Note als befriedigend durchsetzen?

Ja

Dann liegt die Beweislast bei Ihnen. Sammeln Sie konkrete Belege: frühere Zwischenzeugnisse, Zielvereinbarungen mit Ergebnis, Beurteilungsbögen, Prämienabrechnungen, schriftliches Lob. Allgemeine Studien über übliche Zeugnisnoten reichen dafür nicht.

Nein

Dann geht es um den Inhalt, nicht um die Note. Prüfen Sie, ob Aufgaben fehlen, ob beim Verhalten eine Personengruppe ausgelassen wird und ob die Formel zum Ende des Jobs zum echten Ablauf passt.

Nein

Liegt die Beurteilung unterhalb von zur vollen Zufriedenheit?

Ja

Dann muss der Arbeitgeber die Tatsachen liefern, die diese schwächere Note tragen. Verlangen Sie die Berichtigung schriftlich und setzen Sie eine Frist.

Nein

Fehlt eine Leistungsbeurteilung ganz, haben Sie nur ein einfaches Zeugnis erhalten. Verlangen Sie ausdrücklich ein qualifiziertes Zeugnis mit Leistung und Verhalten.

Der Anspruch zielt auf eine richtige Note, nicht auf einen Wunschtext. Über die Note entscheidet das Gericht, über den Stil weiterhin der Arbeitgeber, solange das Ergebnis stimmt und wahr ist. Wer vor Gericht einen fertig formulierten Satz durchsetzen will, schränkt seine Chancen unnötig ein.

Ob Ihnen eine Dankesformel zusteht

Viele Zeugnisse enden mit einem Dank für die Zusammenarbeit und guten Wünschen für die Zukunft. Diesen Satz schuldet Ihnen niemand. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Persönliche Empfindungen des Arbeitgebers gehören nicht zum notwendigen Inhalt eines Zeugnisses. Sind Sie mit einer vorhandenen Schlussformel nicht einverstanden, haben Sie keinen Anspruch auf eine andere Formulierung, sondern nur auf ein Zeugnis ganz ohne diesen Satz.

Diese Linie hat das Gericht später bestätigt und dabei zwei Grundrechte gegeneinander abgewogen: die Freiheit des Arbeitgebers, seine Meinung auch durch Schweigen auszudrücken, und Ihr Recht auf freie Berufswahl. Das Gericht gab der Meinungsfreiheit des Arbeitgebers den Vorrang.

Eine wichtige Ausnahme gibt es trotzdem. Hat der Arbeitgeber Ihnen die Dankesformel bereits gegeben, darf er sie nicht wieder streichen, nur weil Sie zulässig eine Berichtigung des Zeugnisses verlangt haben. Das Bundesarbeitsgericht wertet ein solches Streichen als verbotene Bestrafung für eine berechtigte Forderung.

Wie Sie eine versteckte Abwertung erkennen

Ein Geheimcode im Zeugnis ist verboten. Das Gesetz verlangt, dass ein Zeugnis klar und verständlich ist, und untersagt Formulierungen, die neben dem eigentlichen Wortlaut heimlich eine andere Aussage über Sie treffen. Das gilt auch für die äußere Form, also etwa einen auffälligen Knick, einen Fleck oder eine ungewöhnliche Schrift.

  • Eine Aufgabe, die Ihre Stelle geprägt hat, fehlt im Tätigkeitskatalog oder steht am Ende statt am Anfang.
  • Im Satz zum Verhalten fehlt eine Personengruppe, etwa die Vorgesetzten oder die Kunden.
  • Statt einer Leistungsbeurteilung stehen nur Eigenschaften, etwa Pünktlichkeit und Geselligkeit, die niemand als Kernkompetenz erwartet.
  • Das Zeugnis nennt Bemühen statt Ergebnis, also etwa, dass Sie die Aufgaben mit großem Interesse angegangen sind.
  • Die Formel zum Ende des Jobs nennt einen Anlass, der nicht dem echten Ablauf entspricht.
  • Das Ausstellungsdatum liegt deutlich nach dem Ende Ihres Jobs, was auf einen Streit hindeutet.
  • Zusätze zu Krankheit, Elternzeit, Betriebsratstätigkeit oder Gewerkschaft stehen im Zeugnis, obwohl sie Ihre Beurteilung nicht tragen.

Nicht jede unglückliche Formulierung ist Absicht. Viele Zeugnisse entstehen aus fertigen Textbausteinen, und Personalabteilungen wissen selbst nicht immer, welche Botschaft ein Satz transportiert. Der sachliche Weg lohnt sich deshalb zuerst: Schreiben Sie, welche Stelle Sie für falsch oder unvollständig halten, und nennen Sie die Tatsachen, die dafürsprechen. Viele Zeugnisse werden danach ohne Streit geändert.

Wie Sie eine falsche Note korrigieren lassen

Für den Zeugnisanspruch gilt keine kurze Frist wie bei einer Kündigung. Zuständig ist das Arbeitsgericht. Der Ablauf gleicht dort anderen Klagen: zuerst ein Gütetermin, ein kurzes Treffen, bei dem beide Seiten ohne Urteil zu einer Einigung finden sollen. Danach folgt bei Bedarf ein weiterer Termin vor der Kammer. Auch hier brauchen Sie in der ersten Instanz keinen Anwalt, bekommen umgekehrt aber auch Ihre eigenen Anwaltskosten nicht erstattet, selbst wenn Sie gewinnen.

Vom Berichtigungsverlangen bis zum geänderten Zeugnis
  1. Zeugnis schriftlich anfordern

    Verlangen Sie ausdrücklich ein qualifiziertes Zeugnis und nennen Sie einen Termin. Ohne dieses Verlangen schuldet der Arbeitgeber nur das einfache Zeugnis.

  2. Entwurf prüfen

    Vergleichen Sie Tätigkeitsbeschreibung, Leistung, Verhalten und die Formel zum Ende des Jobs mit Ihrem Alltag und mit früheren Zwischenzeugnissen. Notieren Sie zu jeder Stelle, was fehlt oder falsch ist.

  3. Berichtigung mit Frist verlangen

    Schreiben Sie konkret, welche Passage sich ändern soll und welche Tatsachen dafür sprechen. Setzen Sie eine Frist von zwei bis drei Wochen und heben Sie die bisherige Fassung auf.

  4. Klage beim Arbeitsgericht

    Der Antrag zielt auf ein Zeugnis mit einem bestimmten, von Ihnen benannten Inhalt.

  5. Vollstreckung

    Erteilt der Arbeitgeber das Zeugnis trotz Urteils nicht, lässt sich der Anspruch zwangsweise durchsetzen. In der Praxis endet der Streit fast immer schon vorher durch einen Vergleich.

Eine praktische Faustregel hilft bei der Entscheidung, ob sich der Streit lohnt: Ein Zeugnis wirkt in Bewerbungen, und Bewerbungen laufen jetzt. Ein Verfahren, das sich über Monate zieht, nützt wenig, wenn die nächste Bewerbung in vier Wochen ansteht. Verlangen Sie deshalb zuerst die Berichtigung und klagen Sie nur bei den Punkten mit echtem Gewicht. Regeln Sie das Zeugnis nach Möglichkeit gleich in einem Vergleich mit, den Sie ohnehin schließen.

Wann sich ein Zwischenzeugnis lohnt

Ein Zwischenzeugnis kommt im Gesetz nicht direkt vor. Der Anspruch darauf stützt sich auf die allgemeine Pflicht, Rücksicht auf die Interessen des anderen zu nehmen, und braucht deshalb einen triftigen Grund. Als solcher Grund gilt in der Praxis ein neuer Vorgesetzter, eine bevorstehende Versetzung oder Umstrukturierung, eine eigene Bewerbung oder das Ende einer Elternzeit.

Der Aufwand lohnt sich, weil ein Zwischenzeugnis bindet. Bekommen Sie später ein Endzeugnis, das ohne veränderte Tatsachen schlechter ausfällt, ist das Zwischenzeugnis Ihr stärkster Beleg für die Berichtigung.

Bitten Sie deshalb um ein Zwischenzeugnis, sobald ein Vorgesetzter wechselt, der Ihre Arbeit beurteilen könnte. Nach dem Wechsel kann niemand mehr aus eigener Erfahrung sagen, was Sie vorher geleistet haben, und das geht am Ende zu Ihren Lasten.

Für den Übergang in einen neuen Job zählt zuletzt das Datum. Das Zeugnis trägt immer den Tag, an dem der Job endete, auch wenn es später ausgestellt wird. Ein Ausstellungsdatum Monate nach dem Ende lässt jeden Leser auf einen Streit schließen. Achten Sie darauf, wenn Sie eine berichtigte Fassung erhalten, und lassen Sie das ursprüngliche Datum stehen.

Häufige Fragen

Was bedeutet zur vollen Zufriedenheit im Arbeitszeugnis?

Die Formel zur vollen Zufriedenheit entspricht der Note befriedigend. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Sie als Beschäftigter die Tatsachen für eine bessere Note vortragen und beweisen müssen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen diese Formel gegeben hat. Erst die Steigerung stets zur vollen Zufriedenheit gilt nach verbreiteter Gewohnheit als Note gut.

Muss mein Arbeitszeugnis eine Dankesformel enthalten?

Nein, einen Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel gibt es nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehören persönliche Empfindungen des Arbeitgebers nicht zum notwendigen Zeugnisinhalt. Sind Sie mit einer bereits aufgenommenen Schlussformel nicht einverstanden, können Sie nur ein Zeugnis ohne diesen Satz verlangen, keine andere Formulierung. Hat der Arbeitgeber die Formel bereits erteilt, darf er sie allerdings nicht streichen, nur weil Sie eine Berichtigung verlangt haben.

Wie lange kann ich mein Arbeitszeugnis noch verlangen?

Drei Jahre lang, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Ihr Job endete. Kürzere Fristen aus Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können diesen Zeitraum aber verkürzen, deshalb lohnt sich ein Blick in beide Dokumente. Je länger Sie warten, desto schwerer wird zudem die Erinnerung im Betrieb an Ihre tatsächliche Leistung.

Darf mein Arbeitgeber einen Geheimcode ins Zeugnis schreiben?

Nein, ein Geheimcode ist unzulässig. Das Gesetz verlangt, dass ein Zeugnis klar und verständlich formuliert ist, und verbietet Formulierungen, die neben dem Wortlaut heimlich eine andere Aussage über Sie treffen. Das erfasst auch die äußere Gestaltung, etwa einen auffälligen Knick, einen Fleck oder eine ungewöhnliche Hervorhebung.

Bekomme ich ein Zwischenzeugnis, obwohl ich noch angestellt bin?

Nur mit einem triftigen Grund, denn das Gesetz regelt das Zwischenzeugnis nicht ausdrücklich. Als Grund gelten in der Praxis ein Wechsel Ihres Vorgesetzten, eine Umstrukturierung oder eine eigene Bewerbung. Ohne einen solchen Anlass müssen Sie bis zum Ende Ihres Jobs auf das reguläre Zeugnis warten.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 109 Gewerbeordnung, Zeugnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. BAG, Urteil vom 18. November 2014, 9 AZR 584/13, Darlegungslast bei einer besseren Zeugnisnote, Bundesarbeitsgericht,
  3. BAG, Urteil vom 11. Dezember 2012, 9 AZR 227/11, Schlussformel im Arbeitszeugnis, Bundesarbeitsgericht,
  4. BAG, Urteil vom 25. Januar 2022, 9 AZR 146/21, kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche, Bundesarbeitsgericht,
  5. BAG, Versäumnisurteil vom 6. Juni 2023, 9 AZR 272/22, Streichen der Schlussformel als Maßregelung, Bundesarbeitsgericht,
  6. § 612a BGB, Maßregelungsverbot, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 195 BGB, Regelmäßige Verjährungsfrist, und § 199 BGB, Beginn der Verjährungsfrist, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. § 312 SGB III, Arbeitsbescheinigung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. § 12a Arbeitsgerichtsgesetz, Kostentragungspflicht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. § 241 BGB, Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Rücksichtnahmepflicht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. § 54 Arbeitsgerichtsgesetz, Güteverhandlung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  12. § 11 Arbeitsgerichtsgesetz, Prozessvertretung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.