Vor dem Arbeitsgericht brauchen Sie keinen Anwalt
Sie dürfen Ihre Klage vor dem Arbeitsgericht ganz allein führen. Ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben, das gilt für beide Seiten gleichermaßen. Sie schreiben die Klage selbst, reichen sie ein und sprechen vor Gericht auch selbst.
Das ist eine Besonderheit des Arbeitsrechts. Bei einer Klage vor dem Landgericht bräuchten Sie ab einer bestimmten Summe zwingend einen Anwalt, vor dem Arbeitsgericht nicht. Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass Beschäftigte allein wegen der Anwaltskosten auf ihr Recht verzichten.
Ein weiterer Grund liegt im Geld: Selbst wenn Sie gewinnen, zahlt die Gegenseite Ihren Anwalt hinterher nicht. Jede Seite trägt ihre eigenen Kosten, unabhängig davon, wer am Ende recht bekommt. Bei einer kleineren Summe überlegen deshalb viele Beschäftigte genau, ob sich ein Anwalt für sie lohnt.
Bevor Sie sich entscheiden, hilft ein Blick darauf, was ein erstes Gespräch bei einer Fachanwältin kostet. So wissen Sie, womit Sie rechnen müssen, falls Sie doch Unterstützung wollen.
Neben Ihnen selbst dürfen auch nahe Angehörige, Kollegen aus demselben Betrieb oder Ihre Gewerkschaft für Sie sprechen. Ein Rechtsanwalt ist eine Möglichkeit von mehreren, keine Pflicht.
Am ehesten allein zu schaffen sind Fälle, bei denen die Fakten klar sind. Ein Beispiel: Der Arbeitgeber zahlt schlicht nicht, obwohl die eigene Abrechnung die Summe genau zeigt.
Die Rechtsantragstelle hilft beim Formulieren der Klage
An jedem Arbeitsgericht gibt es eine Rechtsantragstelle, eine Anlaufstelle, an der eine Mitarbeiterin Ihre Klage direkt aufschreibt und zu Protokoll nimmt. Sie gehen dafür zu den Sprechzeiten einfach mit Ihren Unterlagen hin.
- Ihren Arbeitsvertrag
- Das Kündigungsschreiben oder ein anderes Schreiben, um das es in Ihrem Fall geht
- Ihre letzten Lohn- oder Gehaltsabrechnungen
Aus diesen Unterlagen formuliert die Mitarbeiterin gemeinsam mit Ihnen eine Klage, die vor Gericht Bestand hat. Eine Einschätzung, ob Sie den Fall auch gewinnen, bekommen Sie dort aber nicht. Das dürfen nur Anwälte, die Rechtsantragstelle unterstützt beim Formulieren, nicht bei der Bewertung Ihrer Chancen.
Wer nicht persönlich hingehen will, kann die Klage auch selbst aufschreiben und per Post, Fax oder elektronisch beim Gericht einreichen. Die Rechtsantragstelle bleibt trotzdem die einfachste Variante, weil dort jemand mit Ihnen zusammen die richtige Formulierung findet.
Zuständig ist das Arbeitsgericht an Ihrem Arbeitsort oder am Sitz Ihres Arbeitgebers. Die Rechtsantragstelle dort kostet nichts, ganz gleich, wie hoch Ihre Forderung ausfällt.
So unterstützt Sie Ihre Gewerkschaft vor Gericht
Sind Sie Mitglied einer Gewerkschaft, kann diese Sie kostenlos vor Gericht vertreten. Das gilt sogar dort noch, wo später ein Anwalt Pflicht wird.
Wichtig dabei: Bei den meisten Gewerkschaften muss Ihre Mitgliedschaft schon bestehen, bevor der Streit beginnt. Wer erst nach der Kündigung eintritt, bekommt für genau diesen Fall meist keine Hilfe mehr.
Der DGB Rechtsschutz, die Rechtsvertretung des Deutschen Gewerkschaftsbunds, führt jedes Jahr weit mehr als hunderttausend solcher Fälle, von der ersten Klage bis zur letzten möglichen Instanz. Der Unterschied zum eigenen Anwalt ist einfach: Die Vertretung steckt schon im Mitgliedsbeitrag, zusätzliche Kosten entstehen nicht.
Ihr Vorteil dabei: Die Vertretung der Gewerkschaft darf Sie durch alle Stufen begleiten, bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Ein Familienmitglied oder eine Kollegin darf das nicht, deren Recht auf Vertretung endet beim Arbeitsgericht.
Diese Hilfe deckt aber nur Streitigkeiten rund um Ihren Job ab. Für private Rechtsfragen, die mit der Arbeit nichts zu tun haben, brauchen Sie einen anderen Weg.
Die Güteverhandlung zielt zuerst auf eine Einigung
Der erste Termin vor Gericht heißt Güteverhandlung, ein meist kurzes Gespräch, bei dem der Richter oder die Richterin mit beiden Seiten nach einer Einigung sucht. Ein langes Beweisverfahren gibt es hier noch nicht.
Der Richter fragt beide Seiten nach ihrer Sicht der Dinge und schlägt häufig selbst einen Vergleich vor, also eine Einigung, mit der beide Seiten leben können. Sie müssen dafür keine Rede halten, kurze und klare Antworten auf die Fragen reichen.
Die Zahlen zeigen es deutlich. In der Güteverhandlung geht es um eine Einigung, nicht um einen großen Auftritt vor Gericht. Ein solcher Vergleich regelt oft mehrere Punkte auf einmal, zum Beispiel das Ende des Jobs, ein gutes Zeugnis oder eine Abfindung.
Die Verhandlung ist im Grundsatz öffentlich. Beim Gütetermin darf das Gericht die Öffentlichkeit aber aus praktischen Gründen ausschließen, fragen Sie vorher nach, ob eine Begleitperson dabei sein darf. Sprechen darf für Sie ohnehin nur, wer nach dem Gesetz als Vertretung zählt, etwa ein naher Angehöriger oder Ihre Gewerkschaft.
Findet sich keine Einigung, geht der Fall in eine weitere, ausführlichere Verhandlung. Dort zählt dann auch, wie gut Sie Ihre Beweise vorbereitet haben. Ein Vergleich direkt in der Güteverhandlung ist fast immer schneller, als das Verfahren bis zu einem Urteil weiterzuführen.
Ab der Berufung brauchen Sie zwingend einen Anwalt
Verlieren Sie vor dem Arbeitsgericht und wollen in die nächste Runde, ändert sich die Lage. Vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht gilt ein Vertretungszwang, die gesetzliche Pflicht, sich vertreten zu lassen. Dort dürfen Sie nicht mehr allein auftreten.
Als Vertretung zugelassen sind dann nur noch Anwälte oder eine Gewerkschaft für ihre eigenen Mitglieder. Vor dem Bundesarbeitsgericht muss diese Person zusätzlich dieselbe Ausbildung wie ein Richter oder eine Richterin haben.
Diese höheren Gerichte prüfen vor allem, ob das Arbeitsgericht die Regeln richtig angewendet hat. Neue Fakten oder neue Zeugen zählen dort kaum noch.
| Gericht | Anwalt Pflicht | Wer Sie sonst vertreten darf |
|---|---|---|
| Arbeitsgericht (erste Stufe) | Nein | Sie selbst, ein Anwalt, ein naher Angehöriger oder Ihre Gewerkschaft |
| Landesarbeitsgericht (Berufung) | Ja | Nur ein Anwalt oder ein Vertreter Ihrer Gewerkschaft |
| Bundesarbeitsgericht (Revision) | Ja | Nur ein Anwalt oder ein Gewerkschaftsvertreter mit Richterbefähigung |
Diese Regel gilt nur für die höheren Gerichte. Die Klage selbst reichen Sie also weiterhin ohne Anwalt ein. Nur wenn der Streit über das Arbeitsgericht hinausgeht, brauchen Sie ab dann zwingend Hilfe.
Wann Sie allein an Ihre Grenzen stoßen
Rein rechtlich dürfen Sie fast jeden Fall allein führen. Trotzdem gibt es Situationen, in denen ein eigener Anwalt den Unterschied macht.
Schwierig wird es vor allem dann, wenn Fakten strittig sind. Bestreitet der Arbeitgeber zum Beispiel, dass Sie krank waren, oder dass eine Abmahnung zu Unrecht kam, müssen Sie das beweisen, mit Zeugen, Unterlagen oder ärztlichen Nachweisen.
Auch wenn der Arbeitgeber schon einen Anwalt eingeschaltet hat, geraten Sie leicht ins Hintertreffen. Er kennt die Abläufe vor Gericht, Sie erleben sie zum ersten Mal.
Auch das Verhandeln selbst ist eine Fähigkeit. Wer selten vor Gericht steht, tut sich schwerer darin, in der Güteverhandlung ruhig zu bleiben und ein gutes Angebot von einem schlechten zu unterscheiden.
Besonders eilig wird es, wenn Sie gegen eine Kündigung vorgehen wollen. Dafür läuft eine Klagefrist, und wer sie verpasst, verliert in aller Regel jede Chance auf eine Klage. Wie die Frist nach einer Kündigung beginnt und endet, entscheidet oft über den ganzen Fall.
Schreiben Sie sich vorab die wichtigsten Daten auf: wann was passiert ist, wer dabei war, welche Nachrichten oder E-Mails es dazu gibt. Damit kommen Sie selbst bei der Rechtsantragstelle und in der Güteverhandlung viel schneller zum Punkt.
Ein erstes Gespräch bei einer Anwältin kostet meist wenig und zeigt schnell, ob Ihr Fall allein zu schaffen ist. Für die Rechtsantragstelle, Ihre Gewerkschaft und ein Beratungsgespräch gilt gleichermaßen: Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen bleiben Ihnen.
Häufige Fragen
Kostet die Rechtsantragstelle am Arbeitsgericht etwas?
Nein, die Rechtsantragstelle ist kostenlos. Sie hilft Ihnen dort, wo Sie klagen, beim Formulieren und Protokollieren Ihrer Klage. Eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten gehört nicht zu ihren Aufgaben.
Vertritt mich meine Gewerkschaft auch ohne bestehende Mitgliedschaft?
Nein, eine Gewerkschaft vertritt nur ihre eigenen Mitglieder vor Gericht. Bei den meisten Gewerkschaften muss diese Mitgliedschaft schon vor dem Streit bestehen. Ein späterer Eintritt hilft für den laufenden Fall meist nicht mehr.
Darf ich zur Güteverhandlung eine Begleitperson mitbringen?
Das kommt auf das Gericht an. Die Verhandlung ist im Grundsatz öffentlich, beim Gütetermin darf das Gericht die Öffentlichkeit aber aus praktischen Gründen ausschließen. Fragen Sie vorher bei der Geschäftsstelle nach, ob eine Begleitperson mit in den Saal darf.
Verliere ich automatisch, wenn die Gegenseite einen Anwalt hat?
Nein, ein Anwalt auf der Gegenseite entscheidet den Fall nicht automatisch. Das Gericht prüft die Fakten unabhängig davon, wer wen vertritt. Trotzdem hilft in dieser Lage oft ein eigenes Beratungsgespräch, damit Sie auf Augenhöhe verhandeln.
Kann ich für die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht noch selbst auftreten?
Nein, ab dem Landesarbeitsgericht gilt ein Vertretungszwang, die gesetzliche Pflicht, sich vertreten zu lassen. Sie brauchen dann zwingend einen Anwalt oder, als Mitglied, Ihre Gewerkschaft. Allein vor Gericht auftreten dürfen Sie dort nicht mehr.
