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Streitwert beim Arbeitsgericht für Kündigung, Zeugnis, Lohn

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Der Streitwert, also der Wert, den das Gericht dem Streit zumisst und aus dem sich die Gebühren berechnen, liegt bei einer Kündigung meist bei drei Monatsgehältern. Eine Abmahnung und ein Zeugnis zählen meist ein Monatsgehalt, eine Lohnklage die eingeklagte Summe selbst. Je höher dieser Wert, desto höher fallen Anwalts- und Gerichtskosten aus.

Streitwert-Obergrenze bei einer Kündigung
3 Monatsgehälter
Gerichtskostengesetz, Bundesministerium der Justiz, Stand 26. September 2026
Kündigungsverfahren mit gerichtlichem Vergleich
83 Prozent
Statistisches Bundesamt, Arbeitsgerichtsstatistik, Stand Berichtsjahr 2024
Üblicher Streitwert für ein Zeugnis
1 Monatsgehalt
Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit, Stand 01.02.2024
Streitwert beim Arbeitsgericht für Kündigung, Zeugnis, Lohn
Ein Taschenrechner neben einem Stapel Akten auf einem Tisch. Bild: KI generiert.

Der Streitwert bestimmt, was Anwalt und Gericht kosten

Wenn Sie gegen eine Kündigung vorgehen, ein Zeugnis einklagen oder um Ihren Lohn streiten, setzt das Gericht für den Streit einen Wert fest. Dieser Streitwert, der Wert, den das Gericht dem Streit zumisst, entscheidet direkt darüber, wie viel Sie oder Ihr Arbeitgeber am Ende für Anwalt und Gericht zahlen. Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren, unabhängig davon, ob Sie gewinnen oder verlieren.

Das hat einen einfachen Grund. Wer um viel Geld streitet, soll auch für den Streit selbst mehr zahlen als jemand, bei dem es nur um wenig geht. Für manche Fälle gibt das Gesetz eine feste Obergrenze vor, für andere schätzt das Gericht selbst, was der Streit wirtschaftlich wert ist.

In der Praxis schlägt meist schon Ihre Anwältin bei der Klage einen Streitwert vor. Das Gericht prüft diesen Vorschlag und setzt am Ende den endgültigen Wert selbst fest, unabhängig davon, was die Parteien für richtig halten.

Außerhalb eines Gerichtsverfahrens heißt dieser Wert Gegenstandswert, der Wert außerhalb eines Prozesses, zum Beispiel wenn Ihre Anwältin vor einer Klage mit dem Arbeitgeber verhandelt. Beide Werte werden nach denselben Regeln berechnet. Der Unterschied ist rein formal: Läuft schon ein Verfahren vor Gericht, heißt der Wert Streitwert, sonst Gegenstandswert.

Bei einer Kündigung deckelt das Gesetz den Wert

Bei einer Kündigung setzt das Gesetz eine klare Grenze für den Streitwert. Er darf höchstens so hoch sein wie Ihr Gehalt für drei Monate. Verdienen Sie 3.000 Euro brutto im Monat, liegt die Grenze bei 9.000 Euro. Das gilt unabhängig davon, wie lange Sie schon im Betrieb arbeiten oder wie kompliziert der Streit ist.

Das gilt auch dann, wenn Sie zwanzig Jahre im Betrieb waren oder ein sehr hohes Gehalt beziehen: Die Grenze bleibt bei drei Monatsgehältern.

Eine Abfindung, die am Ende vielleicht vereinbart wird, zählt bei dieser Rechnung nicht mit. Auch wenn Ihr Arbeitgeber fristlos kündigt und hilfsweise noch eine normale Kündigung nachschiebt, bleibt es bei diesem einen Höchstwert für beide Kündigungen zusammen.

Nur wenn schon vorher feststeht, dass der Job ohnehin in weniger als drei Monaten geendet hätte, setzt das Gericht einen kleineren Wert an. Maßgeblich ist dann das Gehalt für die tatsächlich noch strittige Zeit.

Für Sie zählt am Ende nur diese Zahl.

Mehrere Kündigungen erhöhen den Wert nicht automatisch

Manche Arbeitgeber sprechen mehrere Kündigungen kurz hintereinander aus, oder kündigen fristlos und hilfsweise gleich noch einmal ganz normal. Ändert sich dadurch der Zeitpunkt nicht, an dem der Job enden würde, bleibt es bei einem einzigen Streitwert für alle Kündigungen zusammen.

Verschiebt eine weitere Kündigung diesen Zeitpunkt tatsächlich nach hinten, kommt für die zusätzliche Zeit ein eigener Wert dazu. Auch dieser zusätzliche Wert ist wieder auf höchstens drei Monatsgehälter je Kündigung begrenzt. Diese Regel schützt Sie davor, dass ein Arbeitgeber durch mehrere Kündigungsschreiben Ihre Kosten in die Höhe treibt.

Mehr Kündigungsschreiben bedeuten also nicht automatisch höhere Kosten.

Abmahnung und Zeugnis zählen meist ein Monatsgehalt

Bei einer Abmahnung oder einem Zeugnis fällt der Streitwert deutlich niedriger aus als bei einer Kündigung. Gerichte setzen für eine Abmahnung meist ein Monatsgehalt an, egal wie viele Vorwürfe darin stehen und ob Sie die Abmahnung ganz oder nur teilweise entfernt haben wollen.

Greifen Sie mehrere Abmahnungen im selben Verfahren an, addieren Gerichte die Werte nicht einzeln, sondern deckeln die Summe auf höchstens drei Monatsgehälter.

Beim Zeugnis kommt es auf die Art an. Für ein einfaches Zeugnis, das nur Position und Dauer der Beschäftigung nennt, setzen Gerichte ein Zehntel eines Monatsgehalts an. Für ein ausführliches Zeugnis mit einer Bewertung von Leistung und Verhalten liegt der Wert dagegen bei einem vollen Monatsgehalt. Das gilt unabhängig davon, wie kurz Sie beschäftigt waren oder wie viele Korrekturen Sie verlangen.

Was einzelne Formulierungen in Ihrem Zeugnis tatsächlich bedeuten, lesen Sie im Beitrag Arbeitszeugnis richtig lesen.

Bei einer Lohnklage zählt die geforderte Summe

Bei einer Klage auf Lohn oder Gehalt braucht das Gericht keine Formel. Es setzt den Streitwert einfach auf die Summe fest, die Sie einklagen. Fordern Sie 4.500 Euro rückständigen Lohn ein, beträgt der Streitwert genau 4.500 Euro, weder mehr noch weniger.

Ist die Höhe des Lohns selbst streitig, etwa bei einer Provision, die vom Erfolg abhängt, schätzt das Gericht die Summe nach eigenem Ermessen.

Klagen Sie gleichzeitig gegen die Kündigung und auf den Lohn, den Sie in der Zwischenzeit nicht bekommen haben, addiert das Gericht beide Werte nicht einfach. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass beide Forderungen wirtschaftlich zusammenhängen: Wäre die Kündigung unwirksam, hätten Sie ohnehin Anspruch auf den Lohn. Deshalb zählt nur der höhere der beiden Werte.

Damit haben Sie die vier häufigsten Streitfälle im Überblick. Der Streitwert reicht von einem Zehntel Monatsgehalt für ein einfaches Zeugnis bis zu drei Monatsgehältern für eine Kündigung oder mehrere Abmahnungen zusammen. Bei einer Lohnklage richtet er sich dagegen allein nach der geforderten Summe.

So unterscheidet sich der übliche Streitwert je nach Anlass des Streits.
Anlass des StreitsÜblicher StreitwertWoher der Wert kommt
Kündigunghöchstens drei MonatsgehälterGesetzliche Obergrenze
Eine Abmahnungein MonatsgehaltGerichtliche Praxis
Mehrere Abmahnungen zusammenhöchstens drei MonatsgehälterGerichtliche Praxis
Einfaches Zeugnisein Zehntel MonatsgehaltGerichtliche Praxis
Ausführliches Zeugnis mit Beurteilungein MonatsgehaltGerichtliche Praxis
Lohn- oder Gehaltsklagedie eingeklagte Summe selbstEigene Einschätzung des Gerichts

Ein höherer Streitwert bedeutet höhere Gebühren

Für die Vertretung vor Gericht zahlen Sie Ihrer Anwältin nicht nach Stunden, sondern nach einer festen Tabelle, die sich am Streitwert orientiert. Ein Gesetz zur Bezahlung von Anwälten legt fest, wie viel diese Tabelle bei welchem Streitwert hergibt. Für die Bearbeitung des Verfahrens steht der Anwältin das 1,3-fache dieses Tabellenbetrags zu, für einen Gerichtstermin das 1,2-fache.

Ein Rechenbeispiel zeigt den Unterschied. Bei einem Streitwert von 3.000 Euro, wie er für ein Zeugnis typisch ist, liegt dieser Tabellenbetrag bei 235,50 Euro. Bei einem Streitwert von 9.000 Euro, wie er bei einer Kündigung mit einem Monatsgehalt von 3.000 Euro entsteht, liegt der Tabellenbetrag bei 592,50 Euro. Das ist mehr als doppelt so viel.

So verändert sich die Anwaltsgebühr mit dem Streitwert, gerechnet auf Basis der gesetzlichen Gebührensätze.
StreitwertGebühr für die BearbeitungGebühr für den GerichtsterminBeide Gebühren zusammen
3.000 Euro (typisch für ein Zeugnis)306,15 Euro282,60 Euro588,75 Euro
9.000 Euro (typisch für eine Kündigung)770,25 Euro711,00 Euro1.481,25 Euro

Ist Ihr Streitwert dagegen niedrig, etwa weil nur ein Zeugnis oder eine einzelne Abmahnung im Streit steht, bleibt auch Ihr eigenes Kostenrisiko überschaubar.

Das sind allein die Gebühren Ihrer eigenen Anwältin, ohne Auslagen und Mehrwertsteuer. Gerichtskosten kommen getrennt hinzu. Und in der ersten Instanz zahlt vor Gericht jede Seite ihre eigene Anwältin selbst, unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht.

Wie viel ein erstes Gespräch mit einer Anwältin kostet, bevor überhaupt eine Klage im Raum steht, lesen Sie im Beitrag Kosten der ersten Beratung.

Häufige Fragen

Zählt eine Abfindung beim Streitwert einer Kündigung mit?

Nein, eine Abfindung zählt beim Streitwert einer Kündigung nicht mit. Das Gesetz nimmt sie beim Kündigungsstreit ausdrücklich aus der Rechnung heraus, auch wenn am Ende ein hoher Betrag vereinbart wird. Maßgeblich bleibt allein Ihr Gehalt für höchstens drei Monate. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob Sie sich mit dem Arbeitgeber einigen oder das Gericht entscheidet.

Wie hoch ist der Streitwert für ein einfaches Arbeitszeugnis?

Für ein einfaches Arbeitszeugnis setzen Gerichte üblicherweise nur ein Zehntel eines Monatsgehalts an. Ein einfaches Zeugnis nennt lediglich Position und Dauer der Beschäftigung, ohne Bewertung von Leistung oder Verhalten. Für ein ausführliches Zeugnis mit einer solchen Bewertung liegt der Wert dagegen bei einem vollen Monatsgehalt. Auch ein Zwischenzeugnis, das Sie sich während eines laufenden Jobs ausstellen lassen, zählt genauso wie ein ausführliches Abschlusszeugnis.

Werden mehrere Abmahnungen im selben Verfahren einzeln gezählt?

Nein, mehrere Abmahnungen im selben Verfahren werden nicht einzeln gezählt. Gerichte addieren die Werte nicht, sondern deckeln die Summe auf höchstens drei Monatsgehälter, egal wie viele Abmahnungen Sie angreifen. Diese Grenze gilt selbst dann, wenn jede einzelne Abmahnung für sich genommen schwerwiegend ist.

Wie wird der Streitwert bei einer Lohnklage berechnet?

Bei einer Lohnklage entspricht der Streitwert meist genau der Summe, die Sie einklagen. Fordern Sie zum Beispiel 2.800 Euro rückständigen Lohn, setzt das Gericht den Streitwert auf 2.800 Euro fest, unabhängig davon, wie lange der Streit dauert. Verlangen Sie stattdessen nur die Feststellung, dass Sie einen Anspruch haben, ohne eine Summe zu nennen, schätzt das Gericht den Wert selbst.

Was unterscheidet den Streitwert vom Gegenstandswert?

Der Streitwert gilt für ein Verfahren vor Gericht, der Gegenstandswert für eine Auseinandersetzung davor, etwa wenn Ihre Anwältin außergerichtlich mit dem Arbeitgeber verhandelt. Beide werden nach denselben Regeln berechnet, nur der Name wechselt mit der Zuständigkeit. Für Sie als Beschäftigte ändert sich dadurch meist nichts an der Höhe, nur daran, welches Verfahren gerade läuft.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 42 GKG - Wiederkehrende Leistungen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 48 GKG - Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 3 ZPO - Wertfestsetzung nach freiem Ermessen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. § 34 RVG - Beratung, Gutachten und Mediation, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. Anlage 1 RVG - Vergütungsverzeichnis, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. Anlage 2 RVG - Gebührentabelle, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  7. Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit, überarbeitete Fassung vom 1. Februar 2024, Streitwertkommission der Arbeitsgerichtsbarkeit, veröffentlicht über das Landesarbeitsgericht Nürnberg,
  8. Beschluss 9 AZB 38/21 zum Streitwert bei Kündigung und Lohnanspruch, Bundesarbeitsgericht,
  9. Statistischer Bericht Arbeitsgerichte 2024, Tabelle 24281-06 (Kündigungen), Statistisches Bundesamt (Destatis),

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.